Nov 28, 2016

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KfW60- und KfW40- Energiesparhäuser

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Um die Bezeichnung KfW60-Energiesparhaus tragen zu dürfen, darf der Primärenergieverbrauch von maximal 60 kWh/m²a nicht überschritten werden. Diese Vorgabe ist leicht zu erfüllen, da nur ein Verbrauch von 30 kWh/m²a für die Wohnraumheizung und 12 kWh/m²a für die Warmwasserbereitung anzusetzen ist. Die Luftdichtigkeit der Haushülle richtet sich nach den Anforderungen der EnEV. Erlaubt ist eine Obergrenze von 3 Hausvolumen und bei Häusern mit einer mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck. (Luftdichtigkeits- Test) Weiter werden keine anderen Forderungen gestellt. Um die Bezeichnung KfW40-Energiesparhaus tragen zu dürfen, darf der Primärenergieverbrauch von maximal 40 kWh/m²a nicht überschritten werden. Diese […]