Die grundsätzliche Eignung von Wärmepumpen zur Energie- und Kohlendioxideinsparung wurde im Rahmen einer Studie, die unter der Leitung von Ulrich Wagner vom Lehrstuhl für Energiewirtschaft und Anwendungstechnik (IfE) an der Technischen Universität München angefertigt wurde, belegt. In der Arbeit „Energiewirtschaftliche Bewertung der Wärmepumpe in der Gebäudeheizung“ wurden der Primärenergieeinsatz und die CO2-Emissionen von Wärmepumpen mit Gas- und Öl-Brennwertheizungen verglichen. Die Analyse ergab, dass die Wärmepumpe schon heute mit dem vorhandenen Strommix Energie einspart. Ab einer Jahresarbeitszahl von 4,5 benötigt sie weniger als die Hälfte dessen, was ein hocheffizienter Gas-Brennwertkessel verbraucht. Zudem ist die Wärmepumpe nicht von Energieimporten abhängig.
Wärmepumpen gibt es in unterschiedlicher Ausführung:
– als Sole-Wasser-Variante (48 %)
– als Luft-Wasser-Variante (45 %)
– als Wasser-Wasser-Variante (7 %)
Ihr Arbeitsprinzip ist immer gleich: Drei Viertel der benötigten Energie stellt die Umwelt kostenlos in Form von gespeicherter Sonnenwärme zur Verfügung, egal, ob es sich um eine Erd-, Luft- oder Wasser-Wärmepumpe handelt. Das letzte Viertel wird über Strom beigesteuert. Je kleiner dieser Anteil, desto effektiver ist das Gesamtsystem und desto günstiger ist es für den Eigentümer.
Obwohl bei dieser Technik kein Brennstoff direkt vor Ort verbrannt wird, stößt eine Wärmepumpe durchschnittlich 153 g/kWh CO2 aus (Gasheizkessel: 242 g/kWh; Ölheizkessel: 331 g/kWh). Dies liegt an der benötigten elektrischen Energie, die dezentral im Regelfall in Kohlekraftwerken erzeugt wird. Wenn als Energieversorger hingegen ein Ökostromanbieter ausgewählt wird, reduzieren sich die Kohlendioxidemissionen.
Als Hilfe für den Häuslebauer, der sich gerne eine Wärmepumpe installieren möchte, gibt es europäische Prüfzeichen, die für Qualität bürgen. Ein vertrauenswürdiges Zeichen ist das EHPA-Qualitätslabel für Wärmepumpen. Zunächst war es nur im deutschsprachigen Raum eingeführt worden, wurde dann aber von der Europäischen Wärmepumpen Vereinigung (European Heat Pump Association) weiter entwickelt und für ganz Europa angepasst. Seitdem gilt europaweit das neue EHPA-Gütesiegel, das für den Einsatz von Serienwärmepumpen (Luft, Wasser und Sole) für Leistungen bis 100 kW erstellt wurde. Neben technischen Anforderungen an Mindestwirkungsgrade und Einsatzgrenzen werden bei der unabhängigen Prüfung auch hohe Voraussetzungen an Planungsunterlagen, die Kundendienstorganisation und das Ersatzteilwesen eines Unternehmens gestellt.
Wärmepumpen sind über das Markanreizprogramm zur Förderung von erneuerbaren Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit förderfähig, wenn die Jahresarbeitszahl ausreichend hoch ist, das Gerät also effizient genug ist. Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
– elektrisch bzw. gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen: Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers sowie mindestens eines Wärmemengenzählers zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage. Ab dem 1. Juli letzten Jahres wird verbindlich die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen gefordert. Falls notwendig sind hierzu mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.
– Vorlage einer Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt:
- elektrisch bzw. gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand bzw. 1,2
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Nachweis der Anpassung der Heizungsheizkurve an das Gebäude
Darüber hinaus gibt es eine Sonderförderung, wenn elektrische Nachtspeicherheizungen ausgemustert werden: 200 Euro zahlt der Bund für jeden abgebauten Nachtstromspeicherofen. Dieser Zuschuss wird allerdings nur gewährt, wenn damit die Erneuerung der Heizungsanlage verbunden ist, wenn also das elektrische System durch eine modernere Heizung ersetzt wird. Seit dem 1. April dieses Jahres werden auch schon kleine Verbesserungen belohnt, wie etwa der Einbau von Stromsparpumpen (Energieeffizienzklasse A), die Verbesserung der Regelungstechnik, der hydraulische Abgleich der Heizanlage oder die Justierung von Pumpen, Ventilen und anderen Regelungseinrichtungen. 25 Prozent der Kosten werden dabei vom Staat übernommen. Bei Handwerkerkosten unter 400 Euro beträgt die Förderung sogar 100 Euro. Entsprechende Anträge müssen spätestens sechs Monate nach der Ausstellung der Handwerkerrechnung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, allerdings können sie dann nicht mehr als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.