Um die Bezeichnung KfW60-Energiesparhaus tragen zu dürfen, darf der Primärenergieverbrauch von maximal 60 kWh/m²a nicht überschritten werden.
Diese Vorgabe ist leicht zu erfüllen, da nur ein Verbrauch von 30 kWh/m²a für die Wohnraumheizung und 12 kWh/m²a für die Warmwasserbereitung anzusetzen ist.
Die Luftdichtigkeit der Haushülle richtet sich nach den Anforderungen der EnEV. Erlaubt ist eine Obergrenze von 3 Hausvolumen und bei Häusern mit einer mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck. (Luftdichtigkeits- Test)
Weiter werden keine anderen Forderungen gestellt.
Um die Bezeichnung KfW40-Energiesparhaus tragen zu dürfen, darf der Primärenergieverbrauch von maximal 40 kWh/m²a nicht überschritten werden.
Diese Vorgabe ist mit einem Verbrauch von 30 kWh/m²a für die Wohnraumheizung und 12 kWh/m²a für die Warmwasserbereitung nicht zu erfüllen. Es muss schon deutlich mehr Energie eingespart werden. Durch den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen, hochgedämmten Fenstern und eine perfekt gedämmte Haushülle kann das Ziel aber relativ einfach erreicht werden.
Qualitäts-Haushersteller setzen auf diesen Standard und helfen bei der Umsetzung und Beantragung der Fördermittel.