Wie der Solar-Verband “Austria Solar” mitteilte, sieht die Art. 15a-BVG-Vereinbarung von Bund und Ländern in Österreich für alle Wohnbauförderungen eine verpflichtende Solaranlagen-Installation bei Öl- oder Gasbrennwertkessel im Neubau vor. Die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg haben die Verpflichtung auch auf umfassende Sanierungsfälle und Kesseltauschförderungen ausgeweitet. Auch im Burgenland ist eine Solaranlage bei der umfassenden Sanierung Fördervoraussetzung.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Thermische Solaranlage: www.solarwaerme.at