Solaranlagen, ob Photovoltaikanlage oder Solarthermie, werden in Deutschland schon seit den 80er und 90er Jahren gefördert. Ging es in der Anfangszeit der Solarförderung erst einmal darum, technisch ausgereifte Systeme für den Markt zu entwickeln, so sind auch die Verbraucher in den Genuss einer finanziellen Solarförderung gekommen. Die staatlichen Preisgarantien über 20 Jahre erlauben sogar die Finanzierung einer Photovoltaikanlage mit dem selbst erzeugten Strom. Jede Bank gibt auf diese Sicherheit einen Kredit, viele Hersteller bieten diesen mittlerweile auch in ihrem Komplettpaket mit an. Eine Versicherung für eine Solaranlage gehört meist auch mit dazu – damit sind sämtliche Einnahmeverluste abgesichert. Der Betrieb einer Solaranlage stellt überhaupt kein Risiko mehr dar. Mit der Erweiterung des Gesetzes zu den Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren sind die Einnahmen sogar noch lukrativer geworden.

Solarförderung – das Gesetz zu den Erneuerbaren Energien

Das Gesetz zu den Erneuerbaren Energien ist die Basis der Solarstromförderung. Hier sind die Vergütungen festgeschrieben, die für die Einspeisung selbst erzeugter Energie in das öffentliche Netz gezahlt werden, und zwar immer zu dem geltenden Satz des Jahres der Inbetriebnahme. Dieser liegt weit über den üblichen Tarifen und wird für 20 Jahre garantiert. Trotz jährlicher Degression von 9 % ist diese Vergütung immer noch sehr günstig. Als Alternative hat der Gesetzgeber bereits die Vergütung für den Eigenverbrauch beschlossen. Seit diesem Jahr wird für jede Kilowattstunde, die im Eigenverbauch des Anlagenbetreibers den 30-Prozent-Satz überschreitet, mit 22,76 Cent vergütet. Damit ist die Photovoltaikanlage doppelt attraktiv. Der Vergütungssatz für den Eigenverbauch ist stabil, ist vorerst aber nur bis Dezember nächsten Jahres festgelegt. Da die Degression der Einspeisevergütung irgendwann einmal den üblichen Tarif der Stromerzeuger erreichen wird, ist die Vergütung für den Eigenverbauch das Modell der Zukunft. Dazu kommt die Kostenersparnis für nicht benötigte Energie aus dem Stromnetz.

Solarthermie – die Förderung durch die BAFA

Für die Förderung von Solarthermie stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel bereit. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf Raumheizungen bzw. die damit verbundene Warmwasserzubereitung, Prozesswärme oder solare Kälteerzeugung. Darüber hinaus gibt es auch eine Förderung für Solarkollektoranlagen, deren überwiegende Funktion darin besteht, einem Wärmenetz Wärme zuzuführen. Weiterhin förderfähig sind hier das Verbrennen fester Biomasse, die emissionsarme Vergasung von Scheitholz und Maßnahmen, die zur Verbesserung der Optik einer Solaranlage dienen. Vor allem soll die Modernisierung bestehender Anlagen soll unterstützt werden. In jedem Jahr werden besondere Schwerpunkte gesetzt.

Solarstromförderung – steuerliche Vorteile

Solaranlagen machen ihre Besitzer zu Kleinunternehmern, die damit alle Steuervorteile eines Selbstständigen erlangen. Sie erhalten die Mehrsteuer erstattet und können ihre Anlage über 20 Jahre abschreiben. Die Wahl des Abschreibungsmodells, zu einem bestimmten Betrag oder degressiv, versetzt den Steuerzahler in die Lage, seine gesamten Einkommensverhältnisse nach den günstigsten Steuerbedingungen auszurichten. Investoren können 40 % der Kosten bereits im Jahr der Anschaffung absetzen.

Auf Solaranlage.org finden sie weitere Informationen zur Förderung von Solaranlagen.