Wenn von einer Immobilienfinanzierung gesprochen wird, dann ist damit eine ganze oder teilweise Fremdfinanzierung gemeint. Also ein Immobiliendarlehen, das vom Darlehensgeber über die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch besichert wird. Während die Finanzierung der Immobilie vielfach mehrere Jahrzehnte dauert, ist die Immobilienfinanzierung in Bezug auf die vereinbarte Zinshöhe zeitlich begrenzt. Bei einer Erstfinanzierung, also mit Aufnahme des Immobiliendarlehens wird eine Zinsfestschreibung vereinbart. Die Laufzeit wird zwischen Kreditinstitut und dem Immobilienbesitzer ausgehandelt und liegt zwischen vier und sechs Jahren. Im Anschluss daran folgt die Anschlussfinanzierung. Damit ist der zweite Finanzierungsabschnitt gemeint, keineswegs der letzte sein muss.
Eine solche sich anschließende Finanzierung kann zwei Richtungen und Ziele haben. Der bisherige Immobilienfinanzier macht ein neues und zufriedenstellendes Angebot. Damit sind sowohl aktuell günstiger Zinssatz als auch eine entsprechend lange Laufzeit dieser Zinsfestschreibung gemeint. Der Tilgungssatz kann eine, wenn oft auch nur untergeordnete Rolle dabei spielen. In diesem Falle ist alles recht einfach und reibungslos. Der bisherige Darlehensvertrag wird aktualisiert und gilt ansonsten weiterhin für die nächsten Jahre.
Der Immobilienbesitzer kann eine Anschlussfinanzierung aber auch dazu nutzen, um sich anderweitig nach einem Vergleichsangebot umzusehen. Dafür kann es mehrere Gründe geben wie ein günstigeres Zinsangebot, oder ein schon seit langem vorgesehener Wechsel der Hausbank. In diesem Falle wäre die Situation wie eine Neufinanzierung, nur mit einem anderen Kreditinstitut. Die bisherige Finanzierung, also das bestehende Hypothekendarlehen würde komplett abgelöst, die Eintragung der Hypothek im Grundbuch gelöscht. Anstelle dessen würde mit dem neuen Vertragspartner eine Immobilienfinanzierung in Höhe der jetzt aktuell benötigten Fremdmittel vereinbart. Da in den vergangenen Jahren auch getilgt worden ist, wäre der Fremdmittelbedarf dementsprechend geringer. Aus dieser neuen Immobilienfinanzierung wird die Ablösung des bisherigen Immobiliendarlehens bezahlt, und daran anschließend die neue Hypothek im Grundbuch zur Besicherung der jetzigen Finanzierung eingetragen.
Für den Immobilienbesitzer handelt es sich dabei um eine Anschluss- oder Folgefinanzierung, für den neuen Darlehensgeber um eine Erstfinanzierung. Diese Begriffe ändern nichts an der Situation als solcher. Der Immobilienbesitzer kann durch eine solche Umschuldung erreichen, dass sich die Belastung für die Fremdfinanzierung über mehrere Jahre deutlich reduzieren kann.
Einzig und allein das ist der Grund, um bei einer Anschlussfinanzierung im Rahmen einer Umschuldung zu einem neuen Kreditinstitut zu wechseln.