Viele Blockheizkraftwerke, nutzen die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, zur effizienten Energiegewinnung.

Funktionsweise Kraft-Wärme-Kopplung

Bei der KWK werden Strom und Wärme gleichzeitig produziert. Das Prinzip wird nicht nur bei Blockheizkraftwerken, sondern auch bei Heizkraftwerken genutzt. Ein Verbrennungsmotor treibt dabei einen Generator zur Stromerzeugung an. Bei einem normalen Kraftwerk wird dann die entstehende Abwärme über Kühltürme in die Umwelt abgeführt. Bei einem Heizkraftwerk wird die Abwärme über ein Fernwärmenetz zu den Endverbrauchern geleitet. Bei einem Blockheizkraftwerk werden Strom und Wärme dort produziert, wo sie benötigt werden, weshalb die Verluste erheblich geringer sind. Es wird die Motorwärme des Verbrennungsmotors, der den Geаnerator antreibt, zusätzlich genutzt. Wärme und Strom werden also in einem Prozess gleichzeitig, beziehungsweise gekoppelt, hergestellt. Dabei können quasi alle Brennstoffe eingesetzt werden. Neben den üblichen fossilen Energieträgern wie Heizöl oder Erdgas kommen auch nachwachsende Rohstoffe wie Pflanzenöle oder Holz infrage.

Blockheizkraftwerk

Wie erläutert, nutzt ein BHKW diese Technik. Ein beliebiger Verbrennungsmotor, eine Gasturbine oder Stirling-Motor und neuerdings auch Brennstoffzellen treiben dabei den Generator zur Stromerzeugung an. Bei kleinen Blockheizkraftwerken werden auch Dampfmotoren eingesetzt. Es entsteht immer Abwärme, die dann zum Heizen genutzt werden kann. Zwar sinkt der Wirkungsgrad in KWK bei der Stromproduktion, durch die Nutzung der Wärme kann der gesamte Wirkungsgrad der Anlage aber erheblich gesteigert werden und damit wird natürlich Energie eingespart. Der Gesamtnutzungsgrad der Anlagen richtet sich auch nach der Technologie. Mit Verbrennungs- und Stirling-Motoren ist ein Gesamtwirkungsgrad von über 85 % zu erzielen. Für Gasturbine und Brennstoffzelle sind zwischen 80 und 85 % erreichbar. Dampfexpansionsmaschinen erreichen aber sogar Wirkungsgrade von über 95 %. KWK-Anlagen werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Festgelegt sind die Bedingungen im KWK-Gesetz. Für Strom, der vom Blockheizkraftwerk ins Netz eingespeist wird, wird nicht nur ein festgelegter Strompreis, sondern auch ein Zuschlag vom Netzbetreiber bezahlt.