Wärmepumpen sind wieder förderfähig
Der Bund hat die Förderung der Wärmepumpe wieder aufgenommen und seit Mitte März vergangenen Jahr noch ausgeweitet. In den aktuellen Förderrichtlinien wird zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der effiziente Energieeinsatz von Wärmepumpen durch finanzielle Zuschüsse gefördert. Mit dem Fördermittelrechner vom Verbraucherportal Erdwaermepumpe.de können Interessenten feststellen, mit welcher Summe Vater Staat sich an Ihrer Wärmepumpe beteiligen kann.
Wärmepumpen in Bestandsimmobilien werden gefördert
Gefördert werden nur Wärmepumpen im Altbau bzw. in Bestandsimmobilien. Es wird nach den Wärmepumpentypen unterschieden. Die geringste Förderung erhalten die Luft-Wärmepumpen. Ein Immobilienbesitzer der dieses System zum Heizen und zur Warmwasserbereitung in sein Haus einbauen lässt, erhält bei einer Wohnfläche von 120 m² gerade einmal 900 Euro Zuschuss. Bei Grundwasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen fällt der Zuschuss größer aus. Bei gleicher Wohnfläche erhält der Eigentümer ca. 2.400 Euro.
Niedrigenergiehäuser erhalten weniger Geld
Da moderne Niedrigenergiehäuser, wie sie Ende der neunziger Jahre angeboten wurden, wenig Heizenergie benötigen, fällt die Förderung nur mager aus. Der Gesetzgeber hat die Richtlinien geändert. Wurden im letzten Jahr besonders effektive Wärmepumpen gefördert und die Jahresarbeitszahl beachtet (diese zeigt wie effektiv und sparsam eine Wärmepumpe arbeitet), wird jetzt die reine installierte Heizleistung als Wert herangezogen. Je größer die Anlage, umso mehr Förderung wird vom Staat bewilligt. Ein schlechtgedämmtes Gebäude mit 120 m² Wohnfläche, kann nun durch eine stärkere Wärmepumpe mit einer Heizleistung von z.B. 20 kW, mehr Fördermittel bewilligt bekommen. In diesem Fall zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 3.600 Euro. Dies ist nur im ersten Augenblick ein Vorteil, denn größere Wärmepumpen benötigen mehr Energie und eben auch größere Erdwärmesonden. Dadurch steigen die Kosten dramatisch an.
Verschiedene Förderpakete nutzen
Verbindet ein Hauseigentümer die Wärmepumpenförderung mit anderen Maßnahmen rechnet sich der Zuschuss. Über verschiedene KfW-Programme können Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 durchgeführt werden. Dazu gehören der Austausch von Fenster und Türen, Fassadendämmung und die Kellerdeckendämmung. Durch diese Sanierung kann die zukünftige Heizleistung stark gesenkt werden. Und weniger Heizleistung bedeutet kleinere Wärmepumpe und weniger Kosten. Hilfe bei den Förderprogrammen bieten die Energieberater, deren Dienste auch mit Fördermitteln bezuschusst werden.
Aktueller Fördermittelrechner für Wärmepumpen